Historisches Dorffest am 26. Juli 2009
Auszug aus der Geschichte der Gemeinde Ingenried von Dr. Ulrich Rösch
Wie jeder Ort sein Besonderes hat
Erbenschwang
»... und da ist der breite, massige Turm, den wir gern
ausfragen möchten über die Jahrhunderte, die an ihm
vorübergezogen sind ...«
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Erbenschwang wird 1059 erstmals in einer Schenkungsurkunde des Königs Heinrich IV. (1056–1106) an den Augsburger Bischof erwähnt, und zwar als Grenzort eines Wildbanns.1 Die Wildbanngrenze verlief von Norden her über Sachsenried nach Erbenschwang und Reisgang und von da weiter nach Süden. Diese erste Nennung ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Entstehungsdatum Erbenschwangs. Da bis zum Jahre 1000 meistens auf schlecht haltbarem Papyrus geschrieben wurde, gibt es aus dieser frühen Zeit nur wenige Belege. Im Bereich des Urkundenwesens vollzog sich der Übergang vom Papyrus zum wesentlich haltbareren Pergament nur langsam. Dadurch sind sehr viele alte Urkunden nicht erhalten geblieben, die frühere Daten hätten nachweisen | können. Außerdem hielt man es im frühen Mittelalter nicht notwendig, den Namen eines Ortes ohne wichtigen Grund schriftlich festzuhalten. Bereits im 10. Jahrhundert hatten die Welfen unter anderem ausgedehnte Besitzungen im ganzen Lechrain.2 Erbenschwang bestand also sicher schon lange vorher, ehe es in der Wildbannurkunde erstmals namentlich erwähnt und schriftlich festgehalten wurde. Mit dieser ersten Nennung im Jahre 1059 ist Erbenschwang der am frühesten belegte Siedlungsname in der späteren Gemeinde Ingenried. 1 Schmeller I, Sp. 242: «Der Wildbann ist ein abgegrenzter Bezirk, in dem es nur Berufenen erlaubt war, zu jagen«. 2 Fried, P.: Herzog Welf VI. in Schwaben, S. 71 |
ÜBERSETZUNG
Im Namen der Heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich durch göttliche Gnade
König.
Bekannt gemacht sei allen Christgläubigen und allen Getreuen, den zukünftigen ebenso,
wie den gegenwärtig Lebenden, daß wir auf Fürsprache und Bitte unserer überaus
geliebten Mutter Agnes, der Kaiserin, unserem treu ergebenen Heinrich, Bischof von
Augsburg, den Wildbann über einen Forst seiner Kirche gegeben haben, sowie über ein
solches Grundstück, welches er von anderen Einwohnern seiner Region auf irgendeine
Weise erwerben kann, soweit es innerhalb der Grenzen dieses Forstes liegt. [Die Grenzen
verlaufen wie folgt:] Vom Lech nach Spötting, dann nach Elligkofen, von dort aus zum
Fluß Singold-Sinkel und über diesen Fluß hinweg bis Hemmenhausen, von dort bis Lengenfeld,
von dort nach Engratshofen, dann nach Winterzach, von dort zum Aschtal
4 zudem Ort, der bei den Linden heißt; von hier das genannte Tal entlang bis Finstermünz,
von dort nach Sachsenried, von dort nach
Erbenschwang, von dort nach Reisgang, vonda in den Türkenbach, von dort nach Remnatsried, von dort nach Hirschbüchel, von da
zur Geltnach, von der Geltnach zum Gotengraben, von hier nach Thalhofen bis zum Fluß
Wertach und von dort wieder hinauf, dem genannten Fluß entlang bis Barnstein, von
Barnstein bis zum Fluß Rotwasser/Sennenbach, hierauf bis Waxenegg, hierauf nach
Schwarzenberg, von dort nach Sulzberg und über die Höhe dieses Berges bis Moosbach,
von dort nach Kenels, von dort zum Fluß Iller an den Ort, der Humminfurt (Lk. Sonthofen)
heißt; von dort die Iller aufwärts bis zur Mündung der Breitach, von diesem Fluß
Breitach aufwärts bis zum Gipfel Warmatsguntkopf (zwischen Kleinem Walsertal und
Stillachtal), von hier bis zum Widderstein, von hier über die ÜntschenalpeÜntschenspitze
zum Dörrenjöchel, und von dort aus in direkter Linie bis zum Geißbach
und diesem Fluß Geisbach entlang bis zum Lech und so Lech abwärts bis zum oben
genannten Ort Spötting. Der Inhalt dieser Entscheidung ist der, daß es niemandem
erlaubt sei, ohne die Erlaubnis und den Willen des oben genannten Bischofs Heinrich
innerhalb der oben genannten Grenzen zu jagen oder es sich herauszunehmen, irgendein
Tier in diesem Gebiet auf irgendeine Weise zu fangen. Und damit diese unsere königliche
Rechtsverleihung fest und unerschütterlich bleibe für alle Zeiten, haben wir angeordnet,
daß hierüber eine Urkunde abgefaßt und eigenhändig unterschrieben werde,
wobei wir sie durch den Aufdruck unseres Siegels bestätigen.
Siegel des Herrn Heinrich IV. Königs
Gebehard, Kanzler, anstelle des Erzbischofs Luitpold hat (die Urkunde) geprüft.
Ausgestellt am 5. Februar im Jahre nach der Geburt des Herrn 1059, in der 12. Indiktion,
im 5. Jahr seit der Weihe des Herrn Heinrich IV zum König, im 3. Jahr seiner Königsherrschaft.
Ausgestellt in Mainz
5 im Namen Gottes. Es sei zum Heil. Amen6________________
4 Volkert, W.: Nr. 27, s. 167: Aschtal: »wahrscheinlich bei den Linden im Aschtal, südwestlich Leeder«.
5 Das Bistum Augsburg gehörte um diese Zeit zum Erzbistum Mainz
6 MGH, DD 6, Nr. 47, S. 60 (Übersetzung von Vollmann, B.K., München)
Die Bedeutung des Namens
»Erbenschwang«
»Wang« bedeutet »natürliches Grasland«.
Geeignetes Weideland, das ohne Rodung
genutzt werden konnte, war meist ein
Gelände am Wasser oder an Abhängen.
7
Nach Schmeller ist »Wanc«, bzw. »Wang«
identisch mit Wange und bezeichnet die
geneigte Seitenfläche eines Berges, oder
auch eines weiten, eingeschlossenen Feldes.
8
einen ursprünglichen Flurnamen, der
hier durch den ersten Siedler »Erbold«
zum Siedlungsnamen »Erboldes Wanc«
wurde. Erbenschwang bedeutet demnach
»Weideland des Erbold«.
Namensgebung deutet auf die Gewohnheit
adeliger Grundherren hin, die vorwiegend
im 8. und 9. Jahrhundert Siedlungen nach
sich benannten.
Bei »Wanc« handelt es sich also umDiese Art von9
____________
7
Steiner, Th.: Allgäuer Alpennamen, S. 17
8
Schmeller II, Sp. 956—957
9
Frank, Ch.: Deutsche Gaue, Bd. 1—2
Die Bedeutung des Namens
»Erbenschwang«
»Wang« bedeutet »natürliches Grasland«. Geeignetes Weideland, das ohne Rodung
genutzt werden konnte, war meist ein Gelände am Wasser oder an Abhängen.
7Nach Schmeller ist »Wanc«, bzw. »Wang« identisch mit Wange und bezeichnet die
geneigte Seitenfläche eines Berges, oder auch eines weiten, eingeschlossenen Feldes.
8Bei »Wanc« handelt es sich also um einen ursprünglichen Flurnamen, der
hier durch den ersten Siedler »Erbold« zum Siedlungsnamen »Erboldes Wanc«
wurde. Erbenschwang bedeutet demnach »Weideland des Erbold«.
Diese Art von Namensgebung deutet auf die Gewohnheit adeliger Grundherren hin, die vorwiegend
im 8. und 9. Jahrhundert Siedlungen nach sich benannten.9
_______________
7 Steiner, Th.: Allgäuer Alpennamen, S. 17
8 Schmeller II, Sp. 956—957
9 Frank, Ch.: Deutsche Gaue, Bd. 1—2
Der Name Erboldesuuanc passt durchauszu seiner damaligen geografischen Lage: Erbenschwang lag am Ostrand einer Moränenhöhe. Im Süden erstreckten sich Moore und moorige Wiesen. Im Osten befanden sich Ackerfluren, im Westen Wälder. Somit waren in unmittelbarer Nähe des Ortes Wasser, feuchte Wiesen und Getreideanbauflächen von mittlerer Bodengüte vorhanden. Außerdem war früher die natürliche Bewaldung wesentlich vielfältiger als heute, wobei im Westen Erbenschwangs statt des heutigen Nadelwaldes damals ein lichter Laubwald vorherrschte. Die ausgedehnten Wälder um Erbenschwang und Ingenried waren im Mittelalter bevorzugte Weideflächen, nicht nur für das Vieh, sondern vor allem für die Schweinemast. 10 Entsprechendseiner vielseitigen Wirtschaftsweise suchte der Mensch im Frühmittelalter nicht so sehr die besten Ackerböden. | Er bevorzugte vielmehr Plätze, die ihm in gleicher Weise Feldbau, Viehzucht und Fischerei ermöglichten. Erbenschwang bot alle diese Vorzüge für eine typische frühmittelalterliche Siedlung. Eine interessante Entwicklung ist beim Namen Erbenschwang zu beobachten. Seit der ersten urkundlich gesicherten Nennung von Erboldesuuanc 1059 sind mehr als 55 verschiedene Schreibweisen nachgewiesen. Nur eine kleine Auswahl sei hier wiedergegeben. ____________ 10 Rubner, H.: Wald und Siedlung
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850 Jahre Ingenried
Am 31. Mai 1156 wurde Ingenried erstmals in einer Papsturkunde erwähnt.
In dieser Papsturkunde steht unter anderem:
„ Unter diesen Gütern glaubten wir die folgenden namentlich nennen zu sollen: In der Diözese Augsburg die Kirche Ingenrieth mit Zehnten und allen dazugehörigen Rechten, die von unserem verehrungswürdigen Bruder Konrad, Bischof von Augsburg, euch nach kirchlichem Recht übertragen worden ist.“
In unserem Buch „Die Geschichte der Gemeinde Ingenried“ hat der Autor, Herr Dr. Ulrich Rösch dieses historische Datum erwähnt und auf Seite 32 wie nachfolgend beschrieben:
Erstmals am 31. Mai 1156 wurde Ingenried
in einer Urkunde erwähnt. Papst
Hadrian IV. sicherte darin dem Kloster
Steingaden, seinen Angehörigen, allen
Besitzungen und Untertanen seinen apostolischen
Schutz zu und bestätigte die früheren
Schenkungen der Welfen.
Bei der Aufzählung aller Besitzungen, die
mit seiner Gründung 1147 an das Kloster
übergegangen waren, wurde auch die in
der Diözese Augsburg gelegene Kirche zu
Ingenried mit dem Zehnten und allen
dazugehörigen Rechten genannt. Die
Zugehörigkeit zur Augsburger Diözese
besteht bis heute. Die Erwähnung der
Ingenrieder Kirche in dieser Urkunde von
1156 weist auf ihr Bestehen schon vor dieser
Zeit hin. 1156 ist also nur der erste
schriftlich erhaltene Hinweis auf den Ort
Ingenried.
Das 850jährige Jubiläum möchten wir am 23. Juli 2006 mit einem historischen Dorffest feiern.
An diesem Fest beteiligen sich alle Vereine, die Organisationen, einige Handwerker und private Personen.
Nach dem Festgottesdienst werden sich die Mitwirkenden mit historischen Ständen im Bereich der Kirchenstraße präsentieren.
Privatpersonen können weitere Anregungen, Aktionen und Ideen zu diesem Fest bei der Gemeinde melden. Wir freuen uns über jede aktive Mitarbeit.
Das historische Dorffest wird von einem Organisationsteam zusammen mit den Beteiligten organisiert.
Die örtlichen Vereine sorgen an diesem Tag für das leibliche Wohl.
Ich möchte unsere Bevölkerung aufrufen und bitten, dass sie sich an diesem Jubiläum als Mitwirkende oder auch als Besucher beteiligen. Bitte unterstützen Sie die teilnehmenden Vereine und Gruppen durch Ihre Mithilfe.
Es wird bestimmt ein schöner Festtag für die gesamte Bevölkerung.
Fichtl, Bürgermeister
Die Geschichte der Gemeinde Ingenried
von 2002
Autor: Dr. Ulrich Rösch
Im Allgäu, zwischen Schongau und Marktoberdorf, abseits der ehemaligen Salzstraße, die von Reichenhall an den Bodensee führte, liegt Ingenried. Der Ort bildet mit seinen Weilern Erbenschwang, Krottenhill und Huttenried seit Jahrhunderten eine „ehrsame Gemaindt“ und ist bis heute eine funktionsfähige und aufstrebende Gemeinde und durch ein vielfältiges Vereinsleben miteinander verbunden. Sowohl Dorfbewohner als auch Feriengäste schätzen die ruhige und schöne Lage des Dorfes am Rande des Sachsenrieder Forstes, die vielen Wandermöglichkeiten sowie die Sehenswürdigkeiten des Pfaffenwinkels.
Die Entstehungsgeschichte Ingenrieds und der Weiler Erbenschwang, Krottenhill und Huttenried führt in die karolingische Zeit zurück. Zwischen 794 und 803 ließ Karl der Große aus dem Gebiet des heutigen Niedersachsen etwa zehntausend Familien mit ihrem Gesinde in entlegene Teile des Fränkischen Reiches deportieren. Sie wurden, soweit sie die enormen Strapazen der Zwangsumsiedlung überstanden, vorwiegend in den Süden des Frankenreiches verschleppt und gezwungen, die weiträumigen Urwaldgebiete zu roden und neue Siedlungen zu errichten. So kamen die Niedersachsen auch ins Allgäu und besiedelten den fränkischen Reichsforst.
Der Sachsenrieder Forst erinnert mit seinem Namen noch an die ersten Bewohner.
Damals hieß der Sachsenrieder Forst auch Königsforst. Kaufbeuren galt als Mittelpunkt des ehemaligen fränkischen Königsgutbezirkes.
Zusammen mit den niedersächsischen Zwangssiedlern kam auch fränkisches Aufsichtspersonal in den Lechrain. Diese sog. „Dienstmänner“ der Frankenkönige waren vorwiegend Welfen, die aus dem Maas-Moselgebiet stammten. Zum Dank für ihre Dienste hier wurden sie als „administratores“(Verwaltungsbeamte) vom König mit fränkischen Reichsgütern belehnt. So waren im 10. Jahrhundert die Welfen – ihr Hauptsitz war die Burg in Peiting – bereits mächtige Grundherren mit größeren Besitzungen in den Gebieten um Landsberg und Schongau. Neben Altenstadt, Schwabsoien und Schwabbruck gehörten auch Ingenried, Erbenschwang, Huttenried und Enkenried zu den welfischen Besitzungen. Sie zählen zu den ersten bezeugten Grundherren der späteren Gemeinde Ingenried.
Der Name Ingenried leitet sich ab von der „Rodung eines Ingo“, ein Personenname, der auf die Engern oder Ingveonen, einem Unterstamm der Niedersachen hinweist. Der Ortsname Ingenried ist im Allgäu mehrfach anzutreffen, ebenfalls Orte mit der Endung „Ried“ (Rodung), wie Huttenried, Sachsenried, Dietleried, Hauseried, Königsried, Geislatsried, Ruderatsried, Ebenried.
Ingenried wurde erstmals am 31. Mai 1156 urkundlich erwähnt. Papst Hadrian IV. sicherte darin dem Kloster Steingaden seinen apostolischen Schutz zu und bestätigte dem Kloster die Schenkung von Ingenried durch Welf VI.
Im Jahre 1154 hatte Welf VI. dem damaligenAbt Anselm (1147—1162) und seinem Kloster in Steingaden auch das Zehentrecht über alle Besitzungen verliehen. Das verpflichtete damit auch die Bauern des Gerichts Ingenried, dem Kloster den zehnten Teil ihrer Getreideernte abzuliefern.
Erbenschwang wird bereits 1059 erstmals in einer Schenkungsurkunde von König Heinrich IV. an den Augsburger Bischof erwähnt, und zwar als Grenzort eines Wildbanns. Die Wildbanngrenze verlief von Norden her über Sachsenried nach Erbenschwang und Reisgang und von da weiter nach Süden.
Der Augsburger Bischof hatte die königliche Erlaubnis, hier zu jagen und zu roden.
Huttenried, ein kleiner Weiler an der alten Straße Denklingen – Schwabsoien – Schwabbruck – Burggen – Füssen, gehört zwar politisch zur Gemeinde Ingenried, kirchlich jedoch zur Pfarrei St. Walburga, Schwabbruck. Die erste urkundliche Nennung des Ortes Huttenried erfolgte 1126 im Rahmen einer Schenkung an das Kloster Rottenbuch. In dieser Urkunde ist von der Schenkung eines Gutes bei Habratshofen an das Kloster Rottenbuch die Rede. Dabei tritt „Sigeboto de Huttenriet“, ein „Edler“ dieser Zeit, als Zeuge auf. In Huttenried hatten sich in der Anfangszeit bis zu sechs verschiedene Grundherren niedergelassen und dies gleichzeitig. Das bedeutete, dass der eine Bauer seine Pacht in Rottenbuch, der andere in Steingaden, ein dritter in Füssen und ein vierter beim Spital von Kaufbeuren abzuliefern hatte. Lediglich der Bischof zu Augsburg machte eine Ausnahme. Dieser schickte, wohl wegen der weiten Entfernung, einen Geldeintreiber.
Etwa zwei Kilometer südlich von Erbenschwang lag, umgeben von Wäldern, die ehemalige Einöde Enkenried. Ihre Entstehung hat sie ebenfalls einer Rodung, der Rodung des „Emicho“, zu verdanken. 1185 bestätigte Papst Lucius III. dem damaligen Klosterpropst zu Steingaden und seinen Brüdern den Besitz eines Hofes in Enkenried. Die Einöde Enkenried besteht heute nicht mehr.
Krottenhill, der jüngste, 900 m hoch gelegene Weiler der Gemeinde, wurde erstmals 1470 in den Urkunden aufgeführt. Auch er weist, wie die anderen Orte der Gemeinde, eine interessante Geschichte auf. Der Name Krottenhill setzt sich zusammen aus dem mittelhochdeutschen Flurnamen hülwe = Sumpflache und dem Bestimmungswort Krotte = Kröte. Krottenhill war demnach ursprünglich einmal »eine Sumpflache, in der Kröten hausten«. In den Urbaren des Ortes Krottenhill wird schon 1604 über das feuchte Gelände und die sumpfigen und moorigen Wiesen geschrieben. Von den vielfach beschriebenen drei Weihern aus vergangener Zeit war um 1940 nur noch ein mit Grundwasser gefülltes Loch am Westrand des Ortes übriggeblieben. Dieses Loch, »die Höll« genannt, war ein für Mensch und Vieh gefährlicher Platz und wurde von vielen schauerlichen Geschichten umrahmt. Mancher von den Älteren der Gemeinde wird sich noch daran erinnern.
Der ehemalige Wallfahrtsort Dietleried (Gemeinde Sachsenried) und der Weiler Löchler (Gemeinde Rettenbach) waren jahrhundertelang der Pfarrei St. Georg in Ingenried zugehörig. Dietleried wurde 1846, Löchler erst 1912 ausgepfarrt.
In den Anfangszeiten waren die einzelnen Güter in Ingenried und seinen Weilern verschiedenen Grundherren untertan (den Schwangauern, dem Kloster Rottenbuch, dem Spital in Kaufbeuren, dem Augsburger Fürstbischof sowie einzelnen Schongauer und Landsberger Bürgern). Aber schon sehr früh konnte das Kloster Steingaden durch Kauf und Schenkungen weitgehend die alleinige Grund- und Niedergerichtsherrschaft über die Gemeinde erringen und war in dieser Funktion über 600 Jahre um das Wohl seiner Untertanen bemüht. 1785 kam Ingenried im Austausch von Hohenfurch in den Besitz des Klosters St. Mang in Füssen. Durch die Säkularisation wurde die Gemeinde 1803 dem Fürstenhaus Oettingen-Wallerstein unterstellt. Der letzte Ingenrieder Grundherr war der Freiherr von Ponickau zu Osterberg (von 1838 bis 1848). Anschließend übernahm der bayerische Staat diese Aufgaben.
Wie die Gemeinde die geschichtlichen Ereignisse über alle Jahrhunderte hinweg bis zum Kriegsende 1945 durchgestanden hat, wie sie sich von der „gemaindt Ingenried“ zur heutigen Verwaltungsgemeinde entwickelte und wie man in der Dorfgemeinschaft lebte und arbeitete ist in der, im November 2002 erschienen „Geschichte der Gemeinde Ingenried“ (Verfasser Dr. Ulrich Rösch) nachzulesen. Das Buch führt den Leser durch die Jahrhunderte und beschreibt den langen und oft mühevollen Weg, den die Gemeinde und Ihre Bewohner zu gehen hatten.