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Gemeinde
Ingenried

Kommunalwahl am 08.03.2026

Zur Kommunalwahl 2026 liegt für die Gemeinde Ingenried kein Wahlvorschlag für das Amt des ersten Bürgermeisters vor. Den Wählerinnen und Wählern wird daher ein Stimmzettel mit einem freien Feld zur Verfügung gestellt, in das eine wählbare

Person eingetragen werden kann. Die eingetragene Person muss am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, Deutscher sein und in Ingenried wohnen. Die handschriftliche Eintragung muss eindeutig lesbar und zweifelsfrei einer bestimmten Person zuordenbar sein.

Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und die Wahl annimmt. Bei geringerer Stimmzahl findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden stimmstärksten Kandidaten/Nennungen statt. Wenn sich von den eingetragenen Namen niemand bereit erklärt am 22.03.2026 für das Amt des ersten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin zu kandidieren, ordnet die Rechtsaufsicht des Landkreises eine Neuwahl nach etwa 90 Tagen an.

Aus den Reihen der neugewählten Gemeinderäte wird an der konstituierenden Sitzung am 06. Mai 2026 ein zweiter Bürgermeister gewählt, der bis zu einer Neuwahl die Geschäfte übernehmen darf. Das Amt des ersten Bürgermeisters wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde übernommen.

Veronika Bretthauer, VG Altenstadt

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