Zum einen sind die Fixkosten hoch: Leitungsnetze müssen gewartet, Leckagen saniert und Pumpen benötigen Energie und Fachpersonal und der Schutz der Wasserquellen kostet Geld. Besonders in ländlichen Gebieten mit großer Fläche und wenigen Haushalten pro Kilometer Leitung lässt sich dieser Aufwand nicht über viele Verbraucher verteilen, was die Kosten pro Haushalt oder pro Kubikmeter steigen lässt.
Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben und Qualitätssicherung: Trinkwasser ist eines der am besten überwachten Lebensmittel in Deutschland. Anforderungen an Qualität, Überwachung, Desinfektion und Rückständen sind hoch – und sie steigen weiterhin, z. B. durch neue Regelungen oder strengere Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetze. Auch solche Anpassungen kosten Geld.
Nicht zu vergessen sind die Investitionskosten: Wenn in Ingenried Teile der Infrastruktur, z.B. die Hochbehälter und die Armaturen veraltet sind – muss investiert werden, damit Versorgungssicherheit, Wasserdruck, Qualität und die Zulassungen erhalten bleiben. Solche Projekte schlagen sich auf die Gebühren nieder, weil sie oft über Jahre gerechnet und abgeschrieben werden müssen. Zudem hat uns im vergangenen Jahr die Sanierung des undichten Hochbehälters am Eckwald unvorhergesehen ein Vielfaches der geplanten Kosten verursacht.
Schließlich hat auch die Inflation Einfluss: Materialkosten, Strom, Arbeitslöhne – alles wird teurer. Nach dem Kommunalabgabengesetz müssen die Gemeinden ihre Wassergebühren so berechnen, dass alle Kosten gedeckt sind. Das bedeutet: die Gemeinde muss so viel verlangen, wie tatsächlich für den Betrieb, die Wartung und notwendige Investitionen anfallen. Ein Zeitraum von rückwirkend drei Jahren und zukünftigen drei Jahren muss berücksichtigt werden. So ergibt die Betrachtung der Wasserversorgung Ingenried einen zu deckenden Betrag von 166.277,61 Euro pro Jahr.
Der Gemeinderat entschied sich für eine Aufteilung von Grundgebühr und Verbrauchsmenge. Ein Teil der Fixkosten, also Kosten welche unabhängig einer verbrauchten Menge immer anfallen, sollen größtenteils über die Erhöhung der Grundgebühr gedeckt werden. Der dann noch offene Bedarf muss über die Verbrauchsmenge berechnet werden. Nach intensiver Abwägung aller Argumente beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Grundgebühr auf 80,00 Euro pro Anschluss und die Verbrauchsgebühren auf 1,52 Euro pro 1.000 Liter zu erhöhen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 157 cbm pro Jahr bedeutet dies eine Erhöhung von 33,5 Prozent. Mit dieser Erhöhung kann die Gemeinde die Fixkosten decken, laufende Investitionen finanzieren, Umwelt- und Gesundheitsstandards einhalten und damit auch in den nächsten Jahren eine stabile und sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser garantieren.

