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Gemeinde
Ingenried

Grundsteuer - Anzeige von Änderungen

Für jedes Grundstück sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist Grundsteuer zu zahlen, deren Höhe sich unter anderem nach Größe und Nutzung richtet. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde

die Grundlage für die Grundsteuer ab 2025 neu festgestellt. Ändern sich danach die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks oder Betriebs (z. B. durch An- oder Umbauten, Nutzungsänderungen, Abriss, neue Aufteilungen oder steuerbefreite Nutzungen), müssen Eigentümerinnen und Eigentümer diese Änderungen selbstständig beim Finanzamt melden. Eine Aufforderung durch das Finanzamt erfolgt nicht, auch dann nicht, wenn die Änderung auf einem notariellen Vertrag oder einer Baugenehmigung beruht. Anzeigepflichtig sind je nach Fall Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümer von Gebäuden auf fremdem Grund. Änderungen eines Jahres müssen grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt angezeigt werden; bei Bedarf kann rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden. Detailierte Infos, wie die Änderung angezeigt werden kann, finden Sie hier: Grundsteueränderungen

 

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