für ASP-Kadaver-Suchhunde (Afrikanische Schweinepest). Da die Hundesteuersatzung der Gemeinde Ingenried noch aus dem Jahr 1980 stammt, schlug die Verwaltung vor diese aufzuheben und eine neue, rechtssichere Satzung entsprechend der aktuellen Mustersatzung zu erlassen. Zudem sollen die Hundesteuersätze zum 1. Januar 2026 angepasst werden, da zuletzt 2018 eine Änderung vorgenommen wurde und die Ausgaben, insbesondere für die Bereitstellung von Hundetoiletten, deutlich gestiegen sind.
Auch das Thema Kampfhunde wurde beraten. Obwohl derzeit kein solcher Hund in Ingenried gehalten wird, entschied der Gemeinderat, weiterhin eine Steuerermäßigung zu gewähren, wenn ein Hund gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit geführt wird und eine entsprechende Negativbescheinigung vorliegt. Diese Regelung entspricht auch der Vorgehensweise der umliegenden Gemeinden. Die neuen jährlichen Steuersätze wurden für den ersten Hund mit 50,00 Euro, für jeden weiteren Hund mit 100,00 Euro und für einen Kampfhund mit 1.500 Euro festgelegt. Der Gemeinderat beschloss den Neuerlass der Hundesteuersatzung, die von 21.11. bis einschließlich 05.12.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt niedergelegt und dort während der allgemeinen Amts- und Dienststunden eingesehen werden kann.

