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Gemeinde
Ingenried

Neuerlass von Friedhofssatzung und Gebührensatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2026 zwei neue Satzungen beschlossen. Dabei handelt es sich um die Satzung zur Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen

sowie um die Friedhofsgebührensatzung. Beide Satzungen treten am 1. April 2026 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Regelungen aus den Jahren 2019 und 2020 ihre Gültigkeit.

Mit den neuen Satzungen werden einige wichtige Änderungen und Ergänzungen eingeführt. So werden die bestehenden Grabarten erweitert. Künftig stehen Einzelgrabstätten, Urnengemeinschafts-grabstätten sowie anonyme Urnenerdgrabstätten zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wurden auch klare Regelungen zur Pflege dieser neuen Grabarten sowie zu den jeweiligen Belegungsmöglichkeiten festgelegt. Außerdem wurden die Grabnutzungspreise für die neuen Grabarten neu kalkuliert. Eine weitere Änderung betrifft Gewerbetreibende: Die bisher erforderliche Zulassung wird durch ein einfacheres Anzeigeverfahren ersetzt. Ergänzend dazu wurden die Vorschriften zu gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof sowie zur Nutzung der Aussegnungshalle neu geregelt. Darüber hinaus wurden einzelne Formulierungen in den Satzungen angepasst und ergänzt, um mehr Klarheit zu schaffen.

Die neuen Satzungen können von allen Bürgerinnen und Bürgern zwischen dem 20.03. und 03.04.2026 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Ingenried sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt eingesehen werden.

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