Die Größe des Spielplatzes richtet sich nach der Wohnfläche: Für je 25 Quadratmeter Wohnfläche müssen 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachgewiesen werden. Die Mindestgröße liegt bei 50 Quadratmetern. Zur Ausstattung gehören mindestens ein Sandbereich, ein fest eingebautes Spielgerät (zum Beispiel Rutsche oder Schaukel), eine Sitzgelegenheit und ausreichend Schatten. Falls ein Spielplatz nicht gebaut werden kann, kann der Bauherr unter bestimmten Bedingungen Geld an die Gemeinde zahlen (Ablöse). Das entscheidet die Gemeinde im Einzelfall.
Mit der Spielplatzsatzung schafft die Gemeinde Ingenried klare und verbindliche Regeln für die Errichtung von Spielplätzen bei größeren Wohnbauprojekten. Ziel ist es, wohnortnahe Spielflächen für Kinder dauerhaft zu sichern und eine kinder- und familienfreundliche Siedlungsentwicklung zu fördern. Durch die Möglichkeit einer Ablöseregelung bleibt die Satzung flexibel und die Gemeinde kann die Ablösebeträge in den Unterhalt und Pflege der bestehenden öffentlichen Spielplätze verwenden.

