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Gemeinde
Ingenried

Stellplatzsatzung

Zum 1. Januar 2025 sind in Bayern das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz in Kraft getreten, wodurch unter anderem die bisher staatlich geregelte Stellplatzpflicht zum 1. Oktober 2025 auf die Kommunen übertragen wird. Die bestehende Ingenrieder Stellplatzsatzung aus 1995 verliert dadurch ihre Gültigkeit.

Der Gemeinderat hat daher eine neue Satzung beschlossen, die sich an den staatlich vorgegebenen Höchstgrenzen orientiert. Unverändert gilt: Wohnungen bis 50 m² benötigen einen Stellplatz, bei größeren Wohnungen sind zwei Stellplätze vorgesehen. Die Ausgestaltung der Stellplätze wurde detaillierter festgesetzt. Eine Breite von mindestens 2,75 m wird erforderlich. Zu öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich vor Garagen ein Stauraum von mindestens 5 m und vor Carports ohne Seitenwände ein Stauraum von mindestens 3 m einzuhalten. Beim Neubau von Wohngebäuden mit KFZ-Stellplatzanlagen von 15 oder mehr Stellplätzen, sind mindestens 70 % der geforderten KFZ-Stellplätze in einer Tiefgarage zu integrieren.

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